Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote und Vertragsabschlüsse mit der Fa. Drehorgelverleih Brühl & Zwillus (im folgenden Auftragnehmer genannt) einschließlich Beratung und sonstiger vertraglicher Leistungen. Allgemeine Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit soweit der Auftragnehmer diese nicht ausdrücklich anerkannt hat. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer sie schriftlich bestätigt.

 

2. Sofern es sich bei der angebotenen Leistung um Orgeln handelt, sind diese bei einer relativen Luftfeuchtigkeit über 50 % zu lagern! Stimmung und Intonation werden nach einem ausgefeilten Qualitätsmanagement ausgeführt. Wegen Ihrer Spezifika muss jede Gewährleistung dafür ausgeschlossen bleiben. Die Drehorgeln werden auf Wunsch des Auftraggebers – wenn nicht anders vereinbart in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers - vorgeführt.

 

3. Alle Eingriffe an den Drehorgeln dürfen nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des Auftragnehmers vorgenommen werden. An diesem Eigentum des Auftragnehmers dürfen keine Veränderungen (auch Anbringen von Aufklebern u.a.) vorgenommen werden.

 

4. Alle Maß- und Gewichtsangaben sind nach bestem Wissen gemacht, durch technische Veränderungen an den Instrumenten kann es aber zu geringfügigen Abweichungen kommen.

 

5. Durch die Spezifika der Drehorgel (Anzahl der Tonstufen + Disposition) kommt es bei einigen Notenbändern zu gelegentlichen Abweichungen in der oft bekannten Melodieführung und erst recht in der Begleitung. Sie stellen keinen Mängelgrund dar. Im Übrigen verweist der Auftragnehmer auf das Recht des Auftraggebers auf Vorführung der Ware (vgl. zu 3.).

 

6. Der vereinbarte/ in Rechnung gestellte Preis ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Es gilt der zum Zeitpunkt der Leistungsausführung zutreffende Mehrwertsteuersatz.

 

7. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Versandweg und Verpackung erfolgt soweit möglich nach Anweisung des Auftraggebers, mangels solcher nach unserem Ermessen.

 

8. Verpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.

 

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Leipzig

 

10. Sollte eine oder mehrere dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen hiervon nicht berührt.

 

Leipzig, 01.02.2009